Leistungen

Braunkehlchen auf einer Sitzwarte

Präzise erfasst. Fundiert bewertet. Rechtssicher dokumentiert.

Ökologische Gutachten und Fachbeiträge für Behörden, Verbände und Vorhabenträger

„Man liebt nur, was man kennt, und man schützt nur, was man liebt.“

Konrad Lorenz

Belastbare naturschutzfachliche Aussagen entstehen im Gelände. Dafür braucht es sorgfältige Erfassung, einen geschulten Blick und moderne Technik. Klassische Feldornithologie mit Spitzenoptik von Zeiss und Swarovski verbindet sich dabei mit bioakustischen, luftgestützten und thermischen Verfahren. So entstehen Daten, die fachlich tragen und im Verfahren Bestand haben.

Methoden

Bio-Akustik

Horchboxen zur Erfassung von Fledermäusen und KI-gestütztes akustisches Vogelmonitoring.

Drohnen-Befliegung

Hochauflösende Luftbilder für Habitat- und Strukturkartierungen.

Wärmebild-Technik

Nachweis nachtaktiver und verborgen lebender Arten.

Feld-Ornithologie

Revier- und Horstkartierung mit Spitzenoptik von Zeiss und Swarovski.

Leistungsspektrum

Natura 2000

Monitoring in FFH- und Vogelschutzgebieten sowie Entwicklung von Erhaltungs- und Schutzmaßnahmen.

Abbaustätten

Artenschutzkonzepte für Steinbrüche und Gruben, unter anderem nach dem Prinzip „Natur auf Zeit“.

Erneuerbare Energien

Kartierung und Bewertung für Wind- und Solarparks, Batteriespeicher und Umspannwerke.

Eingriffsbewertung

Artenschutzbeiträge, Umweltberichte und Landschaftspflegerische Begleitpläne.

Ökologische Baubegleitung

Fachliche Begleitung von Bauvorhaben, damit Auflagen und Artenschutz in der Praxis greifen.

Forschung und Monitoring

Konzeption und Durchführung von F&E-Vorhaben und langfristigen Untersuchungen.

Projektentwicklung

Artenhilfsprojekte für verschiedene Vogelarten, etwa im Bundesprogramm Biologische Vielfalt oder im Nationalen Artenhilfsprogramm zum Ausbau der Windenergie.

Umweltbildung

Vermittlung von Artenkenntnis und Naturschutzwissen für unterschiedliche Zielgruppen.

Rechtlicher Rahmen

Alle Fachbeiträge und Berichte werden auf Grundlage der FFH-Richtlinie, der EU-Vogelschutzrichtlinie und des Bundesnaturschutzgesetzes erarbeitet. Zunehmend an Bedeutung gewinnt die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur, deren nationale Umsetzung die Naturschutzpraxis der kommenden Jahre prägen wird.

Auftraggeber

Untere und Obere Naturschutzbehörden · Landesämter · Vogelschutzwarten · Unternehmen der Rohstoffindustrie · Wind- und Solarbranche

Ausgewählte Referenzen

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